24.06.2009 - Pressemitteilung - Urteil zum Altpapierstreit bekräftigt unsere Position
„Obgleich die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, besteht Grund zum Optimismus, denn das unlängst ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Papiersammlung privater Unternehmen scheint deutlich unsere Rechtsposition zu bestätigen“, stellt Wilhelm Behne, Sprecher der Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft in der SPD-Regionsfraktion, erfreut fest.
„Es ist zu hoffen, dass nun endlich Ruhe im Häuserkampf ums Altpapier einkehrt und sich auch das Remondis-Problem erledigt!“
Es sei schon immer Auffassung der SPD-Fraktion gewesen, dass die Papiersammlung aus Privathaushalten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gelten habe und die Rosinenpickerei privater Altpapiersammler zu unterbleiben habe.
„Hier handelt es sich um einen gewichtigen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der nicht mal so eben dem kurzfristigen Profitstreben privater Unternehmen unterworfen werden darf“, ergänzt Fraktionsvorsitzender, Bodo Messerschmidt. Neben dem Erhalt einer hohen Servicequalität sei es im hochgradigen Interesse der Kundinnen und Kunden, wenn der Erlös aus der Papiersammlung auch künftig vollständig zur Gebührenstabilität beitrage.
„Wir sind jetzt natürlich gespannt, wie sich unsere politische Konkurrenz, deren besonderes Anliegen in der PPS-Förderung (PrivatPapierSammlungen) bestand, dazu verhalten wird“.