18.03.2009 - Pressemitteilung - CDU/CSU-Bundestagsfraktion blockiert die Zukunft des JobCenters
Die Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass es ab 2011 keine gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch den Bund und die Städte und Gemeinden mehr geben soll, trifft auf völliges Unverständnis des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Regionsfraktion Andreas Strauch.
"Die CDU/CSU verweigert eine tragfähige Lösung für die Neuorganisation der JobCenter. Sie schadet damit der Arbeitsmarktpolitik. Die Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein schwerer Fehler, der die Arbeitsvermittlung auf unverantwortliche Weise erschwert. Damit werden vernünftige Lösungen in einer für den Arbeitsmarkt schwierigen Zeit erschwert", erklärt Strauch.
Alle 16 Ministerpräsidenten der Länder haben dem Vorschlag von Arbeitsminister Scholz, Kurt Beck und Jürgen Rüttgers zugestimmt. Auch das CDU-Präsidium unter der Führung der CDU-Vorsitzenden hat diesen Kompromiss mehrfach befürwortet und die Unionsfraktion gebeten, den Weg für unsere Neuregelung mitzugehen. Ohne Erfolg.
"Es muss darum gehen, die Strukturen der Arbeitsvermittlung intakt und arbeitsfähig zu lassen. Gerade in Zeiten einer schweren wirtschaftlichen Krise ist es wichtig, dass bestehende Strukturen stabilisiert werden", so Strauch.
Ein ausgewogener Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch. Alle Länder, das CDU-Präsidium und die SPD stehen zu dem Kompromissvorschlag, die JobCenter in Zentren für Arbeit und Grundsicherung umzuwandeln und eine Grundgesetzänderung zur Absicherung dieser Zentren und der bestehenden Optionskommunen vorzunehmen. Seit dem Sommer vergangenen Jahres war dies in der Diskussion. Echte Bedenken gegen eine Grundgesetzänderung hätten der CDU/CSU auch früher einfallen können.
Mit der jetzigen Ablehnung des Vorschlages für eine neue Struktur der JobCenter läuft alles auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben von Agentur für Arbeit und Kommunen hinaus. Die JobCenter müssten Ende 2010 aufgelöst werden. Strauch befürchtet, dass nach dieser Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Verunsicherung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JobCenters zunimmt. "Sie sollten sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können und nicht auf die Sorgen um ihre eigene Zukunft. Wertvolle Zeit für eine Weiterentwicklung des JobCenters ist leichtfertig verspielt worden", betont Strauch.
Zur Erinnerung:
Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, also der Bundesagentur für Arbeit, für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, endet am 31.12.2010. Dann haben die ARGEN und die Optionskommunen keine Rechtsgrundlage mehr.