Pressemitteilungen 2008
Pressemitteilung 24. Oktober 2008
SPD-Regionsfraktion bezieht Stellung zur Fortführung der JobCenter in der Region Hannover
Nachdem sich Bund und Länder auf eine rechtskonforme Fortführung der Arbeitsgemeinschaften (ArGen) geeinigt haben, drängt die SPD-Regionsfraktion auf die rasche Klärung der noch offenen Fragen.
„Jetzt sind schnelle Entscheidungen gefragt, um die JobCenter dauerhaft verfassungsmäßig abzusichern. Es geht uns darum, Rechts- und Planungssicherheit für die Beschäftigten zu schaffen, auch deshalb muss kurzfristig auf eine verfassungskonforme Lösung hingewirkt werden“, betont Andreas Strauch, Sprecher des Arbeitskreises Qualifizierung und Berufliche Bildung sowie stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Dies sei auch besonders im Interesse derjenigen, die auf die Unterstützung durch die JobCenter angewiesen sind. Gefordert werde eine Neuaufstellung, die dauerhaft Bestand habe und Rechtssicherheit für alle schaffe. Dazu gehörten klare Regelungen zur Aufgabenverantwortung einerseits und Finanzverantwortung andererseits.
„Als Fraktion haben wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und in einem Positionspapier unsere konkreten Erwartungen an die weitere Arbeit der JobCenter in der Region Hannover formuliert“ stellt der Fraktionsvorsitzende Bodo Messerschmidt fest.
Das grundgesetzlich garantierte Ziel der einheitlichen Lebensverhältnisse in Deutschland muss auch in der Arbeitsmarktpolitik zum Ausdruck kommen. Deshalb sollen Mindestqualitätsstandards gesetzlich vorgegeben und für die Umsetzung Zielvereinbarungen zwischen finanzierendem Bund und ausführenden Argen geschlossen werden. Diese Zielvereinbarungen sollen die Tätigkeit der Jobcenter konsequent an den arbeitsmarktpolitischen Zielen des SGB III ausrichten und die zentrale Bedeutung des Förderns unterstreichen.
Die Aufgabenwahrnehmung vor Ort darf aber nicht durch zentrale Vorgaben des Bun-des dominiert werden. Wir fordern deshalb eine Steuerung des Bundes über übergeordnete Ziele und Benchmarking. Die Personal–, Organisations - und Budgethoheit muss bei den Jobcentern liegen.
Die globalen Ziele müssen vor Ort in die operative Ebene runtergebrochen werden. Dabei ist die Eigenständigkeit der regionalen Jobcenter, die Einbindung der Akteure des regionalen Arbeitsmarktes, der dezentrale Handlungsspielraum der örtlichen Träger und die Einbeziehung der Beschäftigten in die Prozesse zu beachten.
Die Verwendung der öffentlichen Mittel muss einer starken öffentlichen Kontrolle un-terliegen. Durch Benchmarking kann die Transparenz über die Verwendung der Mittel und den daraus resultierenden arbeitsmarktpolitischen Erfolgen hergestellt werden.
Die Steuerung aller Fördermaßnahmen muss auch im Fürsorgebereich nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit erfolgen.
Zwischen SGB II und SGB III gibt es zahlreiche Schnittstellen, auch wechseln Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger zwischen den Systemen. In die-sen Bereichen muss die Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur und JobCenter besser koordiniert werden.
„Wichtig ist uns, dass die Region Hannover auch in Zukunft eine aktive Rolle bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit spielt und Maßnahmen vor Ort gestalten kann. Dies muss in Zukunft verstärkt eingelöst werden. Dazu gehört auch, dass die Förderin-strumente (z.B. Projektförderung) auf lokaler Ebene definiert und gesetzlich fixiert werden“, erläutert Strauch.
Die SPD-Regionsfraktion erwarte die Neuaufstellung noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages!