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SPD-Regionsfraktion zur Rettungsdienstvergabe: Wir bleiben bei unserem Beschluss und fragen: Wofür steht die Landesregierung?

16. Juni 2010 0 Kommentare

Die SPD-Regionsfraktion hat ihren Beschluss zur Vergabe des Rettungsdienstes einstimmig bekräftigt.
„In unserer gestrigen außerordentlichen Fraktionssitzung war die Meinung einhellig“, erläutert Bodo Messerschmidt, SPD-Fraktionsvorsitzender:
„Die Niedersächsische Landesregierung muss endlich Farbe bekennen und ihre wirkliche Position klarmachen. Andere vorschieben und selbst vornehm im Hintergrund bleiben, geht nicht mehr“.

Bisher habe es die unterschiedlichsten -sich widersprechenden- Meldungen aus den Ministerien darüber gegeben, was rechtlich zulässig sei und was nicht und letzte Woche dann schließlich Aussagen aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und Innenministeriums, wonach eine europaweite bzw. nationale Vergabe vorzunehmen sei. Darauf hin sei die Regionsverwaltung zum Handeln gezwungen gewesen:
„Dass der Regionspräsident zur Rechtskonformität verpflichtet ist, versteht sich von selbst!“
Deshalb unterstütze die SPD-Regionsfraktion nachdrücklich den nunmehr eingeschlagenen Weg des Regionspräsidenten, letztlich von der Kommunalaufsicht eindeutig klären zu lassen, was rechtlich zulässig sei und was nicht!
„Auch wenn der Ministerpräsident versucht, sich demnächst beruflich zu verändern und anderen Interessen nachgeht: Dieses ministerielle Geeiere auf Kosten der im Rettungsdienst Beschäftigten muss endlich ein Ende haben! Die Landesregierung muss „zu Potte“ kommen und sagen, was geht und was nicht!“

Zum Hintergrund:
Mit großer Mehrheit ist in der Regionsversammlung im März des Jahres beschlossen worden, den Rettungsdienst in der Region Hannover -ohne die Landeshauptstadt Hannover- nach einem Verfahren nach §5 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Nds RettG) zu vergeben. Danach ist die Region Hannover beauftragt worden, eine Vergabe in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren vorzubereiten.
Darüber hinaus wurde mit der Mehrheit der Gruppe von SPD und Grünen noch folgender Passus beschlossen: So solle die Verwaltung für den Fall einer Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung nach Änderung der Rechtslage durch den EuGH Konzepte zur Sicherstellung des Rettungsdienstes in der Region Hannover vorlegen. Als eine Option sei unter Beteiligung der Beauftragten zur Sicherstellung eines Betriebsübergangs und des Katastrophenschutzes eine Konzeption zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes zu entwickeln.
Nach dem am 29.04.2010 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde durch die Niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Inneres und Sport unlängst übereinstimmend klargestellt, dass die Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell nur noch nach den Vorschriften der VOL/A durchzuführen ist.
Der Regionspräsident sieht sich aufgrund der oben genannten EuGH-Entscheidung an der Ausführung des Beschlusses der Regionsversammlung gehindert und legt insofern Berufung ein, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Interessen der Region Hannover zu wahren sowie Schaden von derselben abzuwenden.



 

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