Rettungsdienst: Bewährte Strukturen erhalten!
26. Februar 2010
„Wir wollen den Ehrenamtlichen nicht zumuten, alle paar Jahre eine neue Fahne vor sich her zu tragen“, stellt Wilhelm Behne fest.
Die Ehrenamtlichen sind nämlich als Rückgrat der Rettungsdienstorganisationen unverzichtbar. Diese Meinung wird mittlerweile auch von der Frau Generalanwältin des EuGH, Verica Trstenjak, in ihrem Schlussantrag vom 11. Februar 2010 geteilt:
Die Generalanwältin des EuGH hat in ihren Schlussanträgen im Vertragsverletzungsverfahren der Rettungsdienste Folgendes klar gestellt: Sie sieht die Leistungen des Rettungsdienstes als eine besondere Dienstleitung an. Sie fordert daher das Auswahlkriterium „Verfügbarkeit einer Vielzahl ortsnah ansässiger Helfer“ zu berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber haben lediglich eine Bekanntmachungspflicht.
„Damit sind für uns die Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren gegeben. Auch das Niedersächsische Innenministerium vertritt mittlerweile diese Auffassung“.
Die SPD-Bundestagsabgeordneten setzen sich zurzeit mit den übrigen Fraktionen zusammen, um eine interfraktionelle Änderung des Vergabegesetzes zu erreichen. Die Vergabe der Rettungsdienste soll als hoheitliche Aufgabe im Vergaberecht behandelt werden!
Überzeugungsarbeit ist nach wie vor insbesondere bei der Bundes-FDP erforderlich!